Im Zuge der Aktion „Für unser Trinkwasser unterwegs“ des Landes OÖ, kommt der Laborbus des Landes Oberösterreich erneut nach Neuhofen an der Krems.
Termine: 24., 25., und 27. November 2025
Uhrzeit: jeweils von 08:30 bis 15:00 Uhr
Standort: vor dem Gemeindeamt Neuhofen
Ein Mitarbeiter der Oö. Landesregierung steht während dieser Zeit für allgemeine Fragen rund um das Thema Trinkwasser zur Verfügung.
Wer eine Trinkwasseruntersuchung für seinen Trinkwasserbrunnen durchführen lassen möchte, wird gebeten, sich vorab anzumelden:
Anmeldung:
Angelika Steinmaßl Gemeinde Neuhofen
Telefon: 07227/4255-16, E-Mail:
Kosten: € 83,00 je Untersuchung
Die Probenahme erfolgt direkt vor Ort durch einen Wassermeister des Amtes der Oö. Landes-regierung. Im Zuge dessen wird auch die bauliche Ausführung der Wasserversorgungsanlage (Brunnen) beurteilt. Es werden nur jene Anlagen begutachtet, welche auch tatsächlich für die Trinkwassergewinnung verwendet werden (keine Objekte, welche bereits durch kommunale oder genossenschaftliche Anlagen versorgt werden und keine Nutzwasseranlagen).
Nutzen Sie die Gelegenheit zur Information und Trinkwasseranalyse im Rahmen des Laborbus-Termins im November!
Wussten Sie, dass
− es in Oberösterreich mehr als 80.000 private Quellen und Hausbrunnen gibt?
− mehr als 75 % dieser Wasserversorgungsanlagen technische Mängel aufweisen?
− daher etwa jede dritte private Wasserversorgung bakteriologische Probleme hat?
− etwa 10 % der privaten Wasserversorgungsanlagen Nitratprobleme aufweisen?
− man durch Kenntnis der Wasserhärte auch Geld sparen kann (z.B. Waschmitteldosierung)?
− man im Abstand von mindestens drei Jahren regelmäßig sein Trinkwasser untersuchen lassen sollte, wenn es von der eigenen Hauswasserversorgung kommt?
− Wasser aus chemischen Aufbereitungen häufiger untersucht werden muss?
− das Land OÖ zur Unterstützung der Hausbrunnenbesitzer/innen die Aktion „Für unser Trinkwasser
unterwegs“ ins Leben gerufen hat?
− dafür ein moderner Laborbus eingerichtet wurde?
− unabhängige Beratungen, Probenahmen, chemische-, physikalische und bakteriologische Analysen
durchgeführt werden?
− diese Aktion auch in Ihrer Gemeinde veranstaltet wird?
− gemäß § 18 Oö. Bautechnikgesetz bei jedem Neubau und anschließend alle fünf Jahre ein Befund
(chemisch- physikalisch und bakteriologisch) bei der Baubehörde vorzulegen ist?