Wasserbezugsgebühr mit 1. Jänner 2026 neu festgesetzt
Die Wasserbezugsgebühr muss die Kosten der Wasserförderung, Zwischenspeicherung, Wasseraufbereitung, Wasserverteilung und Wasserverrechnung decken.
Zur Sicherstellung dieser Aufgaben sind eine Vielzahl von Maßnahmen notwendig, die im Laufe der Jahre, bedingt durch den kontinuierlich steigenden Wasserbedarf, immer aufwändiger werden.
Diese beinhalten Wartungsarbeiten an sämtlichen Anlagenteilen der Wasserversorgung, Ersatzinvestitionen, aber auch den Neubau von dringend benötigten Brunnen, Hochbehältern und Transportleitungen.
Zudem erfordert die stetige Zunahme von zu versorgenden Objekten eine ständige Kapazitätsanpassung und Erweiterung, um auch in Zukunft die Belieferung unserer Mitglieder mit sauberem Trinkwasser zuverlässig gewährleisten zu können.
Diesem Umstand Rechnung tragend, hat der Ausschuss der Wassergenossenschaft Neuhofen nach reiflicher Überlegung und intensiver Beratung beschlossen, die Wasserbezugsgebühr mit 01.01.2026 auf € 1,95/m³ exkl. 10% MwSt. festzusetzen.
1 m³ = 1.000 Liter
1 Liter = 0,2145 Cent inkl. 10% MwSt.
Die aktuellen Tarife sind auf der Homepage einsehbar.
Zur Information: Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung empfiehlt als Höhe der zumutbaren Benützungsgebühr für das Finanzjahr 2025 für Wasserversorgungsanlagen 2,27 Euro (excl. USt.) pro m³ .
Wasser ist ein Lebensmittel!
Ihre Wassergenossenschaft schaut drauf!